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20.07.2022

Vereinfachtes Verfahren und höherer Fördersatz: Landkreis Würzburg bringt neue Richtlinie zur Förderung von barrierefreiem Ausbau auf den Weg

Der Landkreis Würzburg will zukünftig noch mehr Geld in den Ausbau von Barrierefreiheit in den Gemeinden stecken. Um die Weichen dafür zu stellen, hat der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur in seiner vergangenen Sitzung einstimmig eine Änderung der Richtlinien zur Förderung von Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit als Empfehlung für einen Kreistagsbeschluss auf den Weg gebracht.

„Bayern barrierefrei zu gestalten, war ein Wunsch der Staatsregierung und wir als Landkreis Würzburg gehen mit den Gemeinden und unserem Kommunalunternehmen konsequent diesen Weg mit. Denn Barrierefreiheit nutzt allen Menschen. Daher war es an der Zeit, die Richtlinie zu überprüfen und anzupassen“, betont Landrat Thomas Eberth. 

Das Förderprogramm für Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit von Vereinen, Kirchengemeinden und sonstigen Trägern existiert im Landkreis Würzburg bereits seit 2016. Allerdings musste die Verwaltung in den vergangenen sechs Jahren immer wieder Projekte ablehnen: Nicht alle Bauherren, die einen barrierefreien Ausbau beispielsweise beim Umbau von Toiletten oder einem Gebäudezugang mit Rampe und Aufzug geplant hatten, konnten sich auch für eine Förderung qualifizieren. Insgesamt wurden in dieser Zeit daher nur rund 20.000 Euro Fördersumme abgerufen, nur fünf Projekte konnten unterstützt werden.

Förderung mit 35 Prozent und bis zu 5.000 Euro

Einer der Hauptgründe für die Ablehnung: In der bisherigen Förderrichtlinie wurden explizit „freiwillige Maßnahmen“ bedacht. Da seit 2013 vor allem bei öffentlichen Gebäuden eine Pflicht zum barrierefreien Ausbau besteht, konnte die Förderung bei solchen Maßnahmen nicht gewährt werden. Dieser Passus wurde nun gestrichen. Mit der neuen Richtlinie sollen ab dem Inkrafttreten zum 01.08.2022 Bauprojekte unabhängig von ihrer Freiwilligkeit gefördert werden, wenn das Bestandsgebäude vor dem 01.07.2013 genehmigt wurde. Insgesamt soll damit der Ablauf der Beantragung verschlankt, der potenzielle Kreis der Fördernehmer erweitert und der Prüfaufwand für die Verwaltung reduziert werden.

Doch nicht nur die Zahl der geförderten Projekte soll damit erhöht werden. Als noch größeren Anreiz, sich die Förderung „abzuholen“, wurde der Fördersatz von 20 Prozent auf 35 Prozent angehoben. Die Höchstsumme je Baumaßnahme beträgt wie bisher auch 5.000 Euro.

Nun soll der Kreistag in seiner Sitzung am kommenden Montag, 25. Juli 2022 noch die Richtlinie freigeben. „Auch unser Behindertenbeauftragter Ernst Joßberger hat dann eine Möglichkeit, auf das Förderprogramm hinzuweisen und den öffentlichen Raum barrierefreier zu gestalten“, freut sich der Landrat.