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27.06.2012

Veterinäramt ruft zur gleichzeitigen Bekämpfung der Varroamilbe auf

Mitte Juli müssen die Winterbienen geschützt sein

Varroamilben stellen eine große Gefahr für die Bienengesundheit dar. In der Jahresmitte entwickeln sich die so genannten Winterbienen, die im nächsten Frühjahr zur Pflege der neuen Brut gebraucht werden. Sind diese Bienen durch die Varroamilbe geschädigt, werden sie den Winter nicht überleben. Dies führt zu den berüchtigten Völkerverlusten. Es müssen also Mittel zum Einsatz kommen, die auch Milben in der Brut erfassen (z.B. ameisensäure- und thymolhaltige Arzneimittel).

Da bei vielen Bienenvölkern nach einer Varroabehandlung durch Verflug der Bienen die Milbe erneut eingeschleppt werden kann, muss möglichst zeitgleich um den 15. Juli bei allen Völkern eine Behandlung durchgeführt werden. Die erfolgreiche Varroabehandlung ist stark vom Wetter abhängig. Zu kaltes und feuchtes Wetter verdünnt das Arzneimittel, zu hohe Temperaturen führen zu Schäden bei den Bienen.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass für alle Imker eine Behandlungspflicht für ihre Bienenvölker gegen Trachtende besteht. „Wir rufen alle Imker auf, diese Verpflichtung sehr ernst zu nehmen, denn nur ein gemeinsames Handeln kann langfristig Erfolge in der Varroabekämpfung bringen“, betont Dr. Suzanne Klug, stellvertretende Leiterin des Veterinäramtes.
 
Bei fachlichen Rückfragen gibt das Veterinäramt des Land­kreises Würzburg, Leistenstraße 87, 97082 Würzburg, Tel. 0931 8003-681, E-Mail: vetamt-lmue@lra-wue.bayern.de Auskunft.

Imkertipp: Das Varroawetter für Ihren Standort unter www.lwg.bayern.de - Bienen.