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04.02.2019
Vollzug der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
Das vollständige Gebiet des Landkreises Würzburg wurde zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit zum Sperrgebiet erklärt. Details dazu finden sich auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Die Verordnung selbst kann im Amtsblatt Nr. 3 des Landkreises Würzburg vom 1. Februar 2019 nachgelesen werden.