Seiteninhalt

10.08.2011

Vollzug der Waffenrechtsreform im Landkreis Würzburg

Die Waffenrechtsänderung vom 25. 7. 2009 hat für die Waffenbesitzer die Verpflichtung mit sich gebracht, der zuständigen Behörde die vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Waffen und Munition nachzuweisen. Die zuständige Behörde ist im Landkreis Würzburg das Landratsamt Würzburg, Fachbereich 13 (Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Land-, Forstwirtschaft, Wahlen).
 
Die mit dem Vollzug des Waffenrechts befassten Behörden sind gehalten, die sichere Aufbewahrung nicht nur nachweisen zu lassen, sondern auch zu kontrollieren.
 
Dazu wurde eigens eine Ermächtigung im §36 Abs 3 WaffG geschaffen, die den Waffenbesitzer verpflichtet, den Behördenvertretern zur Überprüfung den Zugang zu den Räumen zu gestatten, in denen Waffen und Munition aufbewahrt werden.
 
Beim Landratsamt Würzburg sind derzeit 3.032 Waffenbesitzer mit einem Bestand von insgesamt 17.636 Schusswaffen registriert.
 
Dabei handelt es sich um
1073 Jäger
1012 Sportschützen
112   Sammler und Sachverständige
 
Die übrigen Personen besitzen ihre Waffen legal als gemeldeten Altbesitz bzw. Erbwaffen bzw. haben ihr Bedürfnis mit Brauchtumspflege und - in wenigen Fällen - mit persönlicher Gefährdung begründet.
 
Die Waffenbesitzer wurden in den letzten Monaten schriftlich aufgefordert, den Besitz eines den Vorschriften entsprechenden Behältnisses nachzuweisen, soweit dies nicht schon geschehen war.

In der Folge wurden diese Nachweise erbracht, z. T. haben die Waffenbesitzer die Gelegenheit aber auch genutzt, ihre Waffen beim Landratsamt abzugeben. Die ursprüngliche Anzahl der legalen Waffenbesitzer im Landkreis Würzburg hat sich damit seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung 2009 um ca. 500 vermindert.
Erkennbar ist, dass Jäger, Sportschützen und Waffensammler ihre Waffen weitestgehend gesetzeskonform untergebracht haben.
 
Besitzer von Altwaffen (etwa Zimmerstutzen, mit denen man früher Ratten auf dem Bauernhof geschossen hat), können sich nicht so schnell entschließen, für ihr mittlerweile fast wertloses Schießgerät, für das sie ja keine Munition mehr bekommen, einen teueren Tresor anzuschaffen.
 
In solchen Fällen bedarf es zur Vermittlung der Notwendigkeit eines Waffentresors gelegentlich der Überzeugungsarbeit durch die Waffenbehörde, die in besonders hartnäckigen Fällen auch auf Entzug der Waffenbesitzkarte und Geldbuße gestützt werden kann.
 
Beim Landratsamt Würzburg haben mittlerweile 71 % der Waffenbesitzer den Besitz eines geeigneten Tresors nachgewiesen.
 
Ob sich die Waffen und die dazugehörige Munition auch tatsächlich in den vorgeschriebenen Behältnissen befinden, wird in fünf bis zehn Fällen pro Monat vor Ort überprüft.  
 
Es kommt dabei immer wieder zu Beanstandungen, insbesondere bei „Altbesitzern“, die z. T. Probleme haben, ihre Waffe auf die Schnelle auf dem Dachboden oder in einem Kellerschrank überhaupt zu finden. In vielen Fällen wurden die Waffen nach Hinweis auf die Rechtslage dann nicht ungern gleich gegen Beleg abgegeben.
Abgegebene Waffen werden vom Landratsamt Würzburg an das Bayerische Landeskriminalamt in München geliefert und dort verschrottet. 
 
Abgesehen davon, dass sich gelegentlich einmal ein Luftgewehrgeschoss eines leichtsinnigen Zeitgenossen in den Garten des Nachbarn verirrt, gibt es im Landkreis Würzburg kaum Klagen über den Missbrauch von legal besessenen Waffen. Die o. g. Überwachungsmaßnahmen können hoffentlich dazu beitragen, dass dies so bleibt.