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29.02.2012

Zensus 2011 im Landkreis Würzburg - letzte Erhebungsphase

Mit der Durchführung des Zensus 2011 im Landkreis Würzburg wurde eine Erhebungsstelle eingerichtet, die funktionstüchtig im Oktober 2010 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Befragung der ausgewählten Haushalte und Sonderbereiche fand nach dem Stichtag 09. Mai 2011 bis zum 31.07.2012 statt; in der Folgezeit erfolgte die Be- und Verarbeitung der Unterlagen.
 
Bedingt durch häufige Störungen des zentralen Rechnungssystems verzögerte sich der ursprünglich geplante Zeitablauf: In der Erhebungsstelle des LRA Würzburg konnte die Abwicklung bisher problemlos planmäßig durchgeführt werden. Ein Dank gilt an dieser Stelle den eingesetzten Interviewern, die durch ihren Einsatz und ihre Sorgfalt wesentlich zum Gelingen beitrugen.
 
Zur Anlage Zusammenstellung der landkreisspezifischen Eckdaten
Überraschend gering ist dabei z.B. die Zahl der Personen, die nicht persönlich befragt werden konnten/wollten, sie bewegt sich bei ca. 10 %. Auch die Zahl der (erstmaligen) Verweigerer ist eher gering, sie liegt bei 4,2 %.
 
Zurückzuführen ist dies auf die einerseits sehr gute öffentliche Information vor Zensusstart, andererseits aber auch auf die Art und Weise, wie die Interviewer auf die ausgewählten Personen zugingen und Kontakt aufnahmen. Letztlich mussten an 48 Anschriften Heranziehungsbescheide erlassen werden (= 1,5 %), zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich noch 5 Anschriften in der Zwangsvollstreckung, das sind lediglich 0,15 %.
 
 
Die jetzt anstehende Phase betrifft die sog. Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten (BKU).
 
Diese zweite Zensusphase erfolgt nur in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.
 
Es werden nur solche Haushalte befragt, bei denen Unstimmigkeiten zwischen den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus und den Informationen aus den Einwohnermelderegistern der Städte und Gemeinden zum Stand 09. Mai 2011 festgestellt wurden.
 
Die weitere Teilbefragung ist nötig, um die genaue Einwohnerzahl festzustellen, denn beim Zensus werden die Daten aus den Verwaltungsregistern und aus den direkten Befragungen beim Bürger gewonnen.
 
Der im Vergleich zur Haushaltsstichprobe stark reduzierte nur noch zweiseitige Fragebogen enthält Fragen zu

  • Namen, Alter, Geschlecht
  • Familienstand, Staatsangehörigkeit
  • Zahl der in der Wohnung wohnhaften Personen und Wohnstatus

Der Ablauf erfolgt analog zur Haushaltsstichprobe, also Ankündigungsschreiben, Terminvereinbarung, Durchführung der Befragung etc.
 
Vom Landesamt für Statistik und DV wurde uns mitgeteilt, dass im Landkreis Würzburg nochmals ca. 2400 Anschriften zur Befragung anstehen. Die Daten werden sukzessive über das Programm zur Verfügung gestellt.
 
Wir haben hierfür aus den bereits tätigen Erhebungsbeauftragten ca. 50 ausgewählt, denen in dieser Woche persönlich das nötige Material übergeben wird.
 
Für diese erneute Befragung ist ein sehr straffer Zeitrahmen von max. vier Wochen vorgegeben. In der Folgezeit erfolgt dann wieder die Abgabe der Unterlagen, Prüfung und Eingabe ins System etc. durch die Erhebungsstelle.