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03.11.2010

Zensus 2011 im Landkreis Würzburg

Ab 8. Mai 2011 werden im Landkreis Würzburg im Rahmen der europaweiten Volkszählung „Zensus 2011“ ca. 10 % der Bürger befragt.
 
Die Erhebungsinhalte nach §7 ZensG beziehen sich grundsätzlich auf allgemeine Statusfragen (Wohnungsstatus, Geschlecht, Staatsangehörigkeit etc.) sowie zur Migration, der Erwerbstätigkeit, der Bildung und der Religion. 
 
Ermittelt werden:
- Haushaltsstichproben (ca. 10.500 Befragungen)
- Gebäude- und Wohnungszählung (ca. 1.350)
- sensible (z.B. Behindertenwohnheime) und nichtsensible (z.B. Altenheime) Sonderbereiche
 
Mit der Durchführung wurde der Fachbereich 13 des Landratsamtes Würzburg beauftragt, als verantwortlicher Zensusbeauftragter und örtlicher Erhebungsstellenleiter Herr Jochen Seuling bestimmt, ihm zur Unterstützung ein weiterer Mitarbeiter zur Seite gestellt. Die Zensusstelle des Landkreises ist seit 1. November 2010 funktionsbereit und ist im Zimmer 431 – Haus 2 – Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg, untergebracht.
 
Die örtliche Erhebungsstelle wurde nach den strengen Vorgaben des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zur räumlichen und funktionalen Abschottung von den übrigen Einrichtungen des Landratsamtes eingerichtet. 
 
Für die Durchführung der gestellten Arbeiten hat die örtliche Erhebungsstelle begonnen, sog. Erhebungsbeauftragte (Interviewer) zu rekrutieren, insgesamt sind für den Landkreis Würzburg ca. 150 Interviewer notwendig. Diese werden in Schulungen auf die sehr sensible Aufgabe (vor allem der Haushaltsbefragungen) durch den Erhebungsstellenleiter vorbereitet.
 
Den zu Befragenden steht es frei, die Befragung direkt mit dem Erhebungsbeauftragten durchzuführen; alternativ kann der ausgehändigte Fragebogen schriftlich ausgefüllt und an die Erhebungsstelle geschickt werden bzw. kann dies online erfolgen.
 
In jedem Fall sind die zur Befragung ausgewählten Personen verpflichtet, die entsprechenden Angaben zu leisten.


Hintergrund-Info:
 
Im kommenden Jahr ermittelt nicht nur Deutschland, sondern die gesamte Europäische Union die Bevölkerungszahl und die Arbeits- und Wohnverhältnisse der Menschen in ganz Europa.
 
Den Anstoß zum Zensus 2011 gab die Europäische Union mit einer Verordnung im Juli 2008. Damit sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, 2011 entsprechende Daten nach einheitlichen Kriterien zu erheben. Ziel ist, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch den Zensus 2011 über einheitlich erhobene Bevölkerungs-, Arbeits- und Wohnungsdaten und vergleichbare Ergebnisse verfügen. In Deutschland ist das entsprechende Zensusgesetz 2011 im Juli 2009 in Kraft getreten. Das „Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen“ - wie das Gesetz in ganzer Länge heißt - legt fest, wie der Zensus 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt werden muss. Entsprechende Ländergesetze und Durchführungsverordnungen regeln auf Landesebene die Durchführung des Zensus 2011. Mit einem Inkrafttreten des bayerischen Ausführungsgesetzes ist in Kürze zu rechnen.
 
Im Unterschied zu einer traditionellen Bevölkerungszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes befragt werden, stützt sich der Zensus 2011 auf ein neues Verfahren - die „registergestützte Methode“.
Dies bedeutet, dass die benötigten Informationen und Daten vorrangig durch Auswertung von Verwaltungsregistern unterschiedlicher Behörden gewonnen werden. So werden zum Beispiel statistische Informationen aus Melderegistern, den Registern der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialversicherungsträger ausgewertet.
Allerdings wird man beim Zensus 2011 nicht ganz auf Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern verzichten können.
 
Parallel zur Erhebung der Bevölkerungsdaten wird zusätzlich eine
„Gebäude- und Wohnungszählung“ durchgeführt. Hierbei werden die Eigen-tümerinnen und Eigentümer von Immobilien bzw. deren Verwalter vom Statistischen Landesamt angeschrieben und gebeten, verschiedene Angaben zu ihren Immobilien zu machen. Diese Befragung erfolgt jedoch postalisch, wobei die Rückmeldung hierbei wahlweise auch online erfolgen kann.
 
Die Datensicherheit beim Zensus 2011 wird durch ein striktes Datenschutzkonzept gewährleistet, das eng mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder abgestimmt ist. Es enthält neben der Verpflichtung aller Zensus-Mitarbeiter auf Verschwiegenheit vor allem strenge Löschungsvorschriften für die erhobenen Daten. Bei der Veröffentlichung der Zensus-Daten sind Rückschlüsse auf Einzelpersonen ausgeschlossen.
 
Weitergehende Informationen zum Zensus 2011 im Internet:
www.zensus2011.de 
www.statistik.bayern.de