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05.02.2024

Zum Ende des Jagdjahres: Verlängerung des Jagdscheins weiterhin per Post möglich

Im Landratsamt Würzburg gehen zum Ende des Jagdjahres mehrere Hundert Anträge zur Verlängerung des Jagdscheins ein. Die Antragsteller müssen hierfür allerdings nicht persönlich am Landratsamt vorstellig werden. Wie bereits in den letzten Jahren ist eine Verlängerung des Jagdscheins auch im Jahr 2024 per Post möglich.

Für den Antrag auf Verlängerung ist der Jagdschein, die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung (NICHT der Versicherungsschein) und die Angabe der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen beizulegen. Falls keine Verlängerung des bestehenden Jagdscheins mehr möglich ist, wird wie bei der Neuausstellung ein Passbild benötigt. Lediglich bei der erstmaligen Ausstellung eines Jagdscheins ist eine persönliche Vorsprache nötig. Hierbei ist dann auch das Prüfungszeugnis der Jägerprüfung vorzulegen.

Das Antragsformular auf Erteilung/Verlängerung des Jagdscheins kann auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-wuerzburg.de im Bereich „Formulare“ unter dem Punkt „Ordnungsamt“ heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag ist mitsamt den genannten Nachweisen an folgende Adresse zu senden: Landratsamt Würzburg, Untere Jagdbehörde, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg.

Der Jagdschein und die weiteren Unterlagen werden den Antragstellern samt Rechnung zurückgesandt. Die Vorgehensweise hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.

Weitere Informationen unter Tel. 0931 8003-5587 bzw. -5583 und auf www.landkreis-wuerzburg.de/ordnungsamt.