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Wie überall in Bayern breiten sich auch im Landkreis Würzburg die Biber aus. Sie besiedeln die Mainufer, kleine Flüsse und Bachläufe. Dies ist im Prinzip sehr erfreulich, da das einst ausgerottete Tier in seinen Lebensraum zurückfindet.

Durch die Tätigkeiten des Bibers können aber auch Probleme auftreten: der Aufstau von Gewässern kann Grundstücke überfluten, Ufer können unterhöhlt werden und gewässernahe Gehölze sind durch Nagen oder Fällung gefährdet. Dies veranlasst Eigentümer von Grundstücken und Gewässer-Unterhaltspflichtige immer wieder eigenmächtig zu Maßnahmen, die mit dem Naturschutzgesetz nicht im Einklang stehen.

Das Umweltamt des Landkreises Würzburg weist darauf hin, dass Biber streng geschützte Tiere sind, die weder gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen. Der Schutz bezieht sich auch auf Biberdämme, wenn sie zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten angelegt wurden. Sie dürfen dann weder entnommen, beschädigt oder zerstört werden.

Es ist in der Praxis oft schwer zu entscheiden, ob ein Damm dem Biber nur zur Erweiterung des Lebensraumes oder als Schutz seines Wohnraumes dient, da in den seltensten Fällen die charakteristischen Burgen als Wohnstätten errichtet werden. Viel häufiger gräbt der Biber Erdkessel mit einem Zugang unterhalb des Wasserspiegels. Um nicht in Konflikt mit dem Naturschutzgesetz zu geraten, empfiehlt die untere Naturschutzbehörde, Biberdämme auf keinen Fall ohne Rücksprache mit der Behörde abzutragen oder zu entfernen.

Informationen zum Biber finden sich auch auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-wuerzburg.de / Leistungen von A-Z.Ansprechpartner ist der Biberbeauftragte des Landkreises, Dr. Ulrich Gauer, Tel. 0931 8003-183, u.gauer@lra-wue.bayern.de.

 

24.11.2016