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Coronavirus

Auf unseren Corona-Seiten finden Sie Informationen zu aktuellen Empfehlungen und wie Sie sich nach einem positiven Testergebnis verhalten sollten.


Sie haben Fragen zu Corona?

Bitte senden Sie bei dringenden Fragen eine Mail an gesundheitsamt@lra-wue.bayern.de mit Ihrem Anliegen und einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind.

Allgemeine Regelungen und Empfehlungen

Mein Corona-Test ist positiv – was muss ich jetzt tun?

Wer sich mit Corona infiziert hat, muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mittlerweile nicht mehr in Isolation, auch die Maskenpflicht ist weitestgehend entfallen.

Wie bei anderen akuten Atemwegserkrankungen gilt auch bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 die Empfehlung: Wer Symptome hat und krank ist, bleibt daheim, um andere nicht anzustecken.

Eigenverantwortung ist gefragt und steht im Vordergrund!

Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Welche Empfehlungen gelten sonst noch für Infizierte?

Wer nicht alleine wohnt, sollte ganz besonders die AHA-L-Regeln einhalten: Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, Maske tragen, Lüften.

Zudem kann es für Infizierte sinnvoll sein, sich von einem Arzt oder einer Ärztin telefonisch beraten zu lassen und das weitere Vorgehen mit ihm oder ihr abzustimmen. Auf keinen Fall sollte man ohne vorherige telefonische Anmeldung eine Arztpraxis aufsuchen.

Wer keine Hausärztin oder Hausarzt hat, kann sich auch beim Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116 117 melden. In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, sollte man die Notfallnummer 112 wählen.

Testanspruch

Die kostenlosen Testansprüche nach der Testverordnung des Bundes sind mit Ablauf des 28. Februar 2023 entfallen. Ab dem 1. März 2023 ist es den Teststellen daher nicht mehr möglich, kostenlose Testungen auf Basis der Testverordnung durchzuführen und abzurechnen.

Der Betrieb des Corona-Testzentrums von Stadt und Landkreis Würzburg ist daher eingestellt. Wenden Sie sich bei Krankheitssymptomen an Ihren Hausarzt, der dann entscheidet, ob ggf. eine (PCR-)Testung erforderlich ist.

Regelungen rund um Besuche in (Pflege-)Heimen, Krankenhäusern und (Arzt-)Praxen

Seit dem 8. April 2023 ist auch in diesem Bereich die bundesweite Maskenpflicht entfallen, stattdessen ist Eigenverantwortung gefragt. Ungeachtet des Endes der staatlichen Auflagen kann es weiter Maskenregeln geben – aber nach jeweiliger Entscheidung der Einrichtungen vor Ort.

Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

Stand: 11. April 2023
            

Informationen zu Long COVID

Long COVID ist der Oberbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sein können. Der Begriff „Long COVID“ umfasst Symptome, die mehr als vier Wochen nach Ansteckung mit dem Coronavirus fortbestehen, sich verschlechtern oder neu auftreten. Beschwerden, die noch nach drei Monaten bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren, werden als Post-COVID-Syndrom bezeichnet.

Auf folgenden Seiten finden Sie weitergehende Informationen, an wen Sie sich beim Verdacht auf Long COVID wenden können, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt und wo Sie Unterstützungsangebote finden:

https://www.longcovid-info.de/ 

https://www.zusammengegencorona.de/covid-19/long-covid-langzeitfolgen-einer-covid-19-erkrankung/  

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/basisinformationen/long-covid-langzeitfolgen-von-covid-19/ 

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/post-covid/ 

 

Aktuelle Pressemitteilungen

14.03.2023
Corona-Test
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mitgeteilt, dass die in den Kreisverwaltungsbehörden lagernden Antigen-Selbsttests zur kostenfreien Ausgabe für bestimmte Bereiche freigegeben werden. Ziel dieser Maßnahme ... mehr