Seiteninhalt

21.02.2018

Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler in Bayern

Um die Arbeitsbedingungen der Künstlerinnen und Künstler in Bayern weiter zu verbessern und ihnen Freiräume für ihre kreative Arbeit zu verschaffen, sollen auch in 2019 und 2020 bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler durch das Atelierförderprogramm in ihrem künstlerischen Schaffen unterstützt werden.

Antragsfrist endet am 31.7.2018

Anträge auf Zuschüsse aus dem Atelierförderprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler jeden Alters, deren Hauptwohnsitz sich im Regierungsbezirk Unterfranken befindet, müssen bis 31.7.2018 (Datum des Eingangsstempels der Behörde) bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, eingereicht werden, wenn sie an der Förderrunde 2019/2020 teilnehmen wollen.

Das Programm besteht in Bayern bereits seit 1998 und wird aus Mitteln des Kulturfonds Bayern finanziert, die vom Bayerischen Landtag bewilligt werden. Zum 1. Januar 2019 soll eine neue Förderrunde des Programms beginnen. Zur Teilnahme ist bei der zuständigen Bezirksregierung ein Förderantrag zu stellen.

24-monatiger Zuschuss zu den Atelierkosten

Die geförderten Künstlerinnen und Künstler erhalten über einen Zeitraum von 24 Monaten einen Zuschuss von monatlich 230 Euro zu ihren Atelierkosten für gemietete oder anzumietende Ateliers bzw. für selbst erstellte oder gekaufte Ateliers, deren Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist.

Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung. Ferner müssen die Bewerber seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und dürfen ein bestimmtes Jahresnettoeinkommen nicht überschreiten. Die Atelierkostenzuschüsse werden auf der Grundlage von Vorschlägen einer Auswahlkommission vergeben. Entscheidend sind die künstlerischen Leistungen der Bewerber.

Der monatliche Zuschuss von 230 Euro kann unmittelbar anschließend an die erste Förderperiode von 24 Monaten auf eine Gesamtdauer von 48 Monaten verlängert werden. Dies setzt jedoch eine erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.

Weitere Informationen zum Verfahren, zu den Ansprechpartnern bei den Regierungen sowie die Bewerbungsbögen zum Downloaden und Ausfüllen unter

  • http://www.km.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/kuenstlerfoerderung.html (Stichwort "Atelierförderprogramm").

Weitere Hinweise erhalten Sie auch telefonisch.