Seiteninhalt

19.03.2021

Einstufung des Landkreises Würzburg mit einer Corona-Inzidenz von über 50: Das gilt ab dem 20. März 2021 (0:00 Uhr)

Die 7-Tage-Inzidenz von 50 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern wurde im Landkreis Würzburg am 18. März 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

Mit dem Übersteigen dieses Wertes gelten ab Samstag, 20. März 2021, 0.00 Uhr, für den Bereich des Landkreises Würzburg folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkung

Treffen sind möglich von maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Einzelhandel

Die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Vorherige Terminvereinbarung für einen fest begrenzten Zeitraum.

  • Die Kontaktdaten sind zu erfassen.

  • Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden kann eingehalten werden.
  • Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 m2 Verkaufsfläche.

  • In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht.
  • Ein ausgearbeitetes Schutz- und Hygienekonzept liegt vor, dies ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Kulturstätten

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen öffnen. Auch hier gilt die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung, Kontaktdatenerhebung, Einhaltung des Mindestabstandes, FFP2-Maskenpflicht sowie das Vorhandensein eines ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzeptes.

Sport

Kontaktfreier Sport im Freien ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten) möglich. Weiter ist kontaktfreier Sport für Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Freien möglich, auch auf Außensportanlagen.

Wie werden Änderungen der aktuell geltenden Regelungen bekannt gemacht?

Wird die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten und haben diese Änderungen Auswirkungen auf die geltenden Regelungen, wird dies mit einer amtlichen Bekanntmachung, über die Homepage und die sozialen Kanäle des Landkreises Würzburg sowie per Pressemitteilung veröffentlicht.

Die Änderungen gelten dann ab dem zweiten Tag nach der Drei-Tage-Über- oder Unterschreitung, frühestens jedoch am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung. In der amtlichen Bekanntmachung wird der erste Geltungstag der dann neuen Regelungen veröffentlicht.

Weitere Öffnungsschritte

Die 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht inzidenzabhängige weitere Öffnungsschritte im Einvernehmen mit dem Bayer. Gesundheitsministerium frühestens ab dem 22. März 2021 vor.

Das Bayer. Gesundheitsministerium teilte mit, dass wegen des landesweiten und besorgniserregenden Anstiegs von Coronainfektionen das notwendige Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte vorerst nicht erteilt wird.