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30.07.2021

Jugendsozialarbeit, Familienhilfe und Kickers Fanprojekt - Landkreis Würzburg baut soziale Angebote aus

In der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses haben die Mitglieder gleich mehrere Projekte positiv beschieden, mit denen die sozialen Angebote im Landkreis Würzburg ausgebaut oder angepasst werden.


Fanprojekt Würzburger Kickers: EKJF als Träger ausgewählt

Im Jahr 2020 hatte der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadt Würzburg eine Interessensbekundung für ein „Fanprojekt Würzburger Kickers“ vorzubereiten. Der Stadtrat Würzburg hatte ebenfalls in 2020 einen analogen Beschluss gefasst.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung die Evangelische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (EKJF) Würzburg als Träger für das angestrebte Fanprojekt ausgewählt. Unter den Bewerbern hatte sich die EKJF nach Ansicht der Verwaltung als am besten geeignet herausgestellt.

Was soll der Träger des Projekts leisten? Durch die sportlichen Erfolge der Würzburger Kickers ist deren Fanszene in kurzer Zeit stark gewachsen. Fanclubs und weitere Gruppierungen unterscheiden sich im Organisationsgrad und haben ganz unterschiedliche Ausdrucksformen für ihre Liebe zum Verein. Das Fanprojekt soll sich hauptsächlich an 14- bis 27-Jährige richten und ihnen unter anderem dabei helfen, sich in ihren Fan-Cliquen und Clubs zu organisieren und eine Kooperation mit Schulen, Jugendsozialarbeitern und Jugendtreffs zu etablieren. Abseits des Sport soll den jungen Menschen auch Hilfe bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und Unterstützung bei Konflikten mit der Polizei zukommen.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zugunsten der EKJF wurde mit einer Gegenstimme angenommen. Die Finanzierungspläne sehen einen geschätzten Kostenrahmen von rund 200.000 Euro vor. Der Träger muss nach dem Beschluss noch die erforderlichen Förderanträge an den DFB/DFL, das Land Bayern, sowie an die Stadt und den Landkreis Würzburg stellen. Das Projekt wird anteilig zu 50 Prozent, zu 25 Prozent und zu je 12,5 Prozent gefördert.


Jugendsozialarbeit: Neue JaS-Stellen für Schulen im Landkreis Würzburg

Im April beantragte die Schulleitung der Berufsfachschulen in Ochsenfurt, für die der Landkreis Würzburg Sachaufwandsträger ist, Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) im Umfang einer halben Vollzeitstelle.

Der Hintergrund: Der Bedarf von Schüler:innen der Berufsfachschulen wird derzeit nicht durch Jugendsozialarbeiter:innen an der Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt über den Zweckverband abdeckt. Ein Teil der Schülerschaft wurde aber vor Ausbildungsbeginn vom Jugendsozialarbeiter an der Berufsschule betreut. Die Berufsfachschulen in Ochsenfurt erachten ihren Antrag daher auch als einen Lückenschluss.

Vorbehaltlich der Zusage der staatlichen Förderung befürworteten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einstimmig die Förderung dieser neuen halben Stelle. Dem Kreistag wurde empfohlen, für das Haushaltsjahr 2022 entsprechende Mittel im Jugendhilfehaushalt bereitzustellen und das Amt für Jugend und Familie wurde beauftragt, das Verfahren gemäß Förderrichtlinie abzuschließen.

Ebenfalls aufgenommen und einstimmig empfohlen wurde der Antrag der Grundschule Zell am Main ebenfalls für eine halbe Stelle Jugendsozialarbeit.


Neue Förderrichtlinien für Familienstützpunkte

Über das Förderprogramm Familienstützpunkte des Freistaates Bayern werden nach bisheriger Beschlusslage acht Familienstützpunkte im Landkreis Würzburg betrieben. Diese sind aus der Pilotphase mit Start 2010 in den Gemeinden Giebelstadt, Kürnach und Waldbüttelbrunn entstanden. Im Laufe der Jahre kamen die Standorte Ochsenfurt, Eisingen, Reichenberg und Rottendorf hinzu. Aktuell folgt noch die Umsetzung in der Stadt Aub. Dort bekam der Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) Würzburg nach dem Bewerbungsverfahren den Zuschlag als Träger.

Nachdem weitere Gemeinden Interesse angemeldet haben und die Förderung des Freistaats pauschal unabhängig von der Anzahl der Stützpunkte erfolgt, hat die Verwaltung einen Vorschlag für künftige kommunale Förderrichtlinien der Familienstützpunkte des Landkreises Würzburg erarbeitet. Demnach fördert der Landkreis die Personalkosten der Fachkraft künftig statt mit 100 Prozent nur noch mit 75 Prozent der Gesamtkosten bei zehn Wochenstunden. Die restlichen 25 Prozent der Personalkosten tragen anteilig die jeweilige Gemeinde. Der Sachaufwand liegt nach wie vor bei den Gemeinden.

Die derzeitige Förderkulisse des Freistaates erhielt laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 27.04.2021 mittlerweile die Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. Damit steht einer nahtlosen Fortführung des staatlichen Förderprogramms um weitere vier Jahre (bis 31. Dezember 2024) mit einer rückwirkenden Inkraftsetzung zum 1. Januar 2021 nichts mehr im Wege.
Landrat Thomas Eberth erhofft sich von der finanziellen Einbindung der Gemeinden eine höhere Eigenverantwortung von den Verantwortlichen vor Ort und eine bessere Vernetzung. „Bei der Umlagefinanzierung durch den Kreishaushalt geben wir auch an die Kommunen ein Zeichen, die keinen Familienstützpunkt haben, wie wichtig das Angebot auf Landkreisebene ist“, erklärte Landrat Eberth die Entscheidung. „Aber das Angebot muss der Gemeinde etwas wert sein. Ohne die Unterstützung vor Ort können wir keine Familienstützpunkte etablieren.“ Auf die Kritik aus dem Gremium hin, dass zusätzliche Kosten Städte und Gemeinden davon abhalten könnten, ein solches Angebot zu schaffen, ging der Landrat einen Kompromiss ein: Gemeinden, die bis Ende 2022 einen Familienstützpunkt ins Leben rufen, übernimmt der Landkreis die Personalkosten entgegen der neuen Regelung zu 100 Prozent bis zum Jahresende 2024. Mit der Ergänzung hat das Gremium den Vorschlag einstimmig angenommen.


Neue Verträge mit Trägern der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Ein einstimmiger Beschluss des Gremiums erging auch im Zusammenhang mit einer Neuregelung der Verträge mit den Wohlfahrtsverbänden, die Aufgaben der Sozialpädagogischen Familienhilfe im Landkreis Würzburg übernehmen. So stimmten die Mitglieder einstimmig dafür, die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e. V. sowie dem Caritasverband der Stadt und dem Landkreis Würzburg e. V. über die Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Sozialpädagogischen Familienhilfe zum 31.12.2021 zu kündigen.
Anlass dafür war nicht etwa, dass der Landkreis nicht weiter mit den Trägern arbeiten will, sondern eine im Vorfeld erhobene Kritik des Kommunalen Prüfungsverbands. Dieser hatte die Vereinbarungen zwischen dem Landkreis und den Verbänden rechtlich beanstandet und eine Neuregelung verlangt.
Die Verwaltung wurde jedoch mit dem Beschluss in einem weiteren Passus beauftragt, mit den Wohlfahrtsverbänden und potenziellen weiteren interessierten Trägern einvernehmliche Vereinbarungen zu entwickeln – und zwar vor Ablauf der Altverträge. Ziel der Neuregelung ist es Trägervielfalt und das Wunsch- und Wahlrecht der Anspruchsberechtigten zu gewährleisten. „Dass die Verträge für alle Verbände gleich sind, davon gehe ich aus“, betonte Landrat Thomas Eberth. „Das Entscheidende ist, dass die Hilfe in den Familien ankommt, wie es nötig ist.“