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08.09.2021

Trinkwasser-Abkochgebot für Gemeinde Estenfeld und Teile von Lengfeld, Lindleinsmühle, Versbach, Grombühl, Ober- / Unterdürrbach 

Bei der wiederkehrenden Trinkwasseruntersuchung wurde heute
(8. September 2021) im Bereich des Hochbehälters Heiligenholz, Estenfeld eine bakterielle Verunreinigung mit Enterokokken nachgewiesen.

Das Trinkwasser im Versorgungsbereich des Hochbehälters Grombühl 2 mit den zugeordneten Stadtteilen Lengfeld, Lindleinsmühle, Versbach, Grombühl und Ober-/Unterdürrbach und der Gemeinde Estenfeld muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes vor dem Verzehr bis auf Weiteres abgekocht werden. Dies teilte der Trinkwasserversorger WVV in einer Pressemitteilung mit.

Zum Abtöten von Krankheitserregern muss Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam abgekühlt werden. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:

- Trinken, Getränkezubereitung (z.B. Eiswürfel)
- Zubereiten von Lebensmitteln
- Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderer Lebensmitteln
- Medizinische Zwecke (z.B. Wundreinigung, Nasenspülen)
- Zähne putzen
- Geschirrabwasch von Hand
- Trinkwasser für empfindliche Haustiere

Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.

Die WVV arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die Ursache für das Problem in dem Versorgungsbereich aufzudecken. Als Sofortmaßnahme wird dem Trinkwasser bereits im betroffenen Bereich Chlor zugeführt. Es kann leichter Chlorgeruch wahrgenommen werden, der jedoch gesundheitlich unbedenklich ist.

Sobald das Wasser wieder einwandfrei genutzt werden kann, wird dies vom Trinkwasserversorger WVV bekannt gegeben.

Rückfragen telefonisch bei der WVV unter: 0931 36-1260


Häufig gestellte Fragen und Antworten

1. Allgemein

1.1 Macht das Wasser krank?

Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.

1.2 Was ist zu tun?

Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden.

Abkochen heißt: einmal sprudeln aufkochen und dann langsam über ca. 10 Minuten abkühlen lassen. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden.

1.3 Ab wann kann das Leitungswasser wieder ohne besondere Maßnahmen als Trinkwasser verwendet werden?

Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt. Sobald die Freigabe erteilt ist, werden Sie umgehend von Ihrem Versorger informiert.

1.4 Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?

Nein. Kinder können abgekochtes Wasser unbedenklich zu sich nehmen und benutzen. 

1.5 Was müssen Schwangere beachten?

Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.

2. Körperpflege und Reinigung

2.1 Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?

Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden.

Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.

2.2 Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?

Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

2.3 Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?

Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.

3. Lebensmittel

3.1 Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?

Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise waschen und verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

3.2 Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?

Nein! Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

3.3 Kann das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler verwendet werden?

Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.

3.4 Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?

Maschinen, die das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist diese nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser genutzt werden.

3.5 Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?

Traditionelle Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.

3.6 Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?

Nein.

3.7 Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck/Geschirr/Gläsern verwendet werden?

Für den genannten Zweck kann das Wasser nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind (DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80-85 Grad für die Frischwasser-Klarspülung), verwendet werden.

3.8 Können Getränke-/Kaffeeautomaten und Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?

Bei einer Erhitzung von mindestens 82 Grad können Heißgetränkautomaten dieses Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.

4. Tierhaltung

4.1 Können Haustiere das Wasser trinken?

Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.