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Zweckverband Erholungs- und
Wandergebiet Würzburg

Der Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg ist ein Zusammenschluss von Stadt und Landkreis Würzburg und kümmert sich um die Förderung der Freizeitaktivitäten in der Region.

  


Naherholungsgelände Erlabrunner Badesee

Der Zweckverband betreibt das Naherholungsgebiet Erlabrunner Badesee, etwa 10 Kilometer nördlich von Würzburg.

Auf dem rund 20 Hektar großen Areal mit zwei Badeseen finden Sie eine Wasserseilbahn, einen Kinderspielplatz, Grillplätze und große Liegewiesen. Bei schönem Wetter sorgt ein Kiosk für das leibliche Wohl.

Es gibt auch einen barrierefreien Zugang zum großen Badesee.

 

Jugendzeltplätze in Aub und Neubrunn

Der Jugendzeltplatz in Aub verfügt über vier Zeltplatzabteilungen, ein Sanitärgebäude mit Duschen und Toiletten, Parkplätze, Spielflächen, Grill - und Feuerstellen sowie über einen Bolzplatz.

  • Für Buchungsanfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Aub.

Auch am Jugendzeltplatz in Neubrunn stehen den Gästen vier Zeltplatzeinheiten mit Grill- und Sitzgelegenheiten sowie ein zentrales Sanitärgebäude zur Verfügung.

Für die nötige Bewegung sorgen ein Bolzplatz, ein Volleyballplatz und vieles mehr.

 

Erholungsflächen im Gramschatzer und im Guttenberger Wald mit Grillplatz im Ochsengrund

Seit 1975 unterhält der Zweckverband Naherholung einen Grillplatz im Ochsengrund im Gramschatzer Wald und einen Spielplatz im Guttenberger Wald.

Zur Nutzung des Grillplatzes im Ochsengrund:

  • Eine Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.
       
  • Bitte den Platz sauber halten und den Müll wieder mitnehmen. Wir probieren es 2024 erstmalig aus, ob es ohne Anmeldung und Kaution klappt und sich jeder an die Regeln des guten Miteinanders hält. Das wäre doch großartig!
                    
  • Sonntags sorgen zwei Schranken in Güntersleben und Gramschatz dafür, dass das Autofahrverbot von 10 bis 19 Uhr eingehalten wird. Wer trotzdem mit dem Auto kommen möchte, muss also vor 10 Uhr da sein und kommt erst nach 19 Uhr mit dem Fahrzeug wieder raus.
      
  • ACHTUNG: Bei Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 4 und 5 - darf kein Feuer entzündet werden! Welche Gefahrenstufe für die Region gilt, entnehmen Sie bitte dem Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes.