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Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Unterrichtung
Kurzbeschreibung
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
Redaktionell verantwortlich
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)
Stand: 06.03.2022
Stand: 06.03.2022
Voraussetzungen
- Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens