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Bürgerservice A bis Z

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Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17

Kurzbeschreibung

Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen

Häufige Fragen & Antworten zum Thema sowie Details zu Antragsunterlagen finden Sie auf der Infoseite der Führerscheinbehörde.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 22.12.2023