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Bürgerservice A bis Z

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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens

Kurzbeschreibung

Mit den Wechselkennzeichen können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zugelassen werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 06.09.2023

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.