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Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht; Festsetzung von Gebühren für die Durchführung von Kontrollen

Kurzbeschreibung

Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorgaben amtliche Kontrollen durch.

Vom Landratsamt Würzburg festgesetzte Gebühren für die Durchführung von Kontrollen

Die durch das Landratsamt Würzburg kalkulierten Fleischhygienegebühren für die amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie die Gebühren für die amtlichen Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung können Sie den folgenden Gebührenaufstellungen entnehmen:

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 02.01.2024