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Verpflichtungserklärung; Abgabe

Kurzbeschreibung

Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Verpflichtungserklärung

Ihren zuständigen Sachbearbeiter und detaillierte Infos zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung finden Sie direkt auf der Seite “Verpflichtungserklärung“ der Ausländerbehörde.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 19.07.2023

Kosten

  • 29 EUR

Verfahrensablauf

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sprechen Sie als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.

Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen.

Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.

Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.