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Haushalt und Recht - Jobcenter (FB 41)

Der Fachbereich 41 im Jobcenter ist zuständig für all das, was hinter den Kulissen des Publikumsverkehrs passiert - seine Aufgaben gelten fachbereichsübergreifend für das gesamte Jobcenter.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zum Beispiel den Finanzhaushalt und die EDV im Blick. Sie üben Steuerungs- und Überwachungsfunktionen aus (Controlling) und führen Statistiken für das gesamte Jobcenter.

 

Die Aufgaben des Fachbereichs Haushalt und Recht im Jobcenter

  • Haushalt
  • Controlling
  • Internes Kontrollsystem (IKS)
  • Rechtsverfahren (Widersprüche und Klagen)
  • EDV
  • Statistik
  • Zentrale Dienste einschl. zentrale Ermittlung
  • Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des örtlichen Beirats

 


 

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