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Service für Arbeitgeber

Ihr Engagement freut uns. Daher möchten wir Sie gerne mit Dienstleistungen und finanziellen Hilfen unterstützen. Damit am Ende noch mehr unserer Kunden wieder in Lohn und Brot stehen.

                        

So unterstützt das Jobcenter Sie als Arbeitgeber

  • Hilfe bei der Suche bzw. Vermittlung eines Arbeitnehmers aus unserem Kundenkreis.
  • Möglichkeit der Probearbeit eines Kunden für bis zu zwei Wochen (ohne Entgelt).
  • Zahlung eines Eingliederungszuschusses bei der Einstellung und Beschäftigung eines Kunden, der zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsleistung noch nicht in vollem Umfang erbringen kann.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters freuen sich über Lob, nehmen Kritik ernst und sind dankbar für Anregungen.

     

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Förderung nach §16i SGB II

Förderung nach §16i SGB II

Förderung nach §16e SGB II

Förderung nach §16e SGB II