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31.03.2022

Geänderte Zugangsregelungen für das Landratsamt Würzburg ab 4. April 2022 - Landrat setzt weiter auf Maskenpflicht, Terminvereinbarung und Zugangskontrolle; die 3G-Regel entfällt

Ab Sonntag, 3. April 2022 entfallen die meisten der Corona-Beschränkungen. Der Bund hat nur noch Basisschutzmaßnahmen festgelegt, allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen werden empfohlen.

Vor diesem Hintergrund hat Landrat Thomas Eberth im Rahmen des Hausrechts für das Landratsamt Würzburg und alle seine Dienststellen folgende Regelungen ab Montag, 4. April 2022 angeordnet:

  • Die 3G-Regel wird aufgehoben. Der Nachweis über einen vollständigen Corona-Impfschutz, eine überstandene Infektion bzw. die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses entfällt damit. 
  • Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher wird aufrechterhalten.

  • Der Zutritt für Besuchende ist weiterhin nur mit Termin möglich.
  • Ausgenommen davon ist die KFZ-Zulassungsbehörde: Die Dienststelle in Würzburg ist aktuell ohne Terminvereinbarung für Sie geöffnet. Für die Dienststelle Ochsenfurt in der Kellereistraße 8 wiederum können nur Termine unter 0931 8003-5028 vereinbart werden.

  • Der Zugang zum Haus I am Standort Zeppelinstraße 15 erfolgt wie bisher ausschließlich über den Besucherparkplatz, der Eingang wird weiter von der Security kontrolliert (Einhaltung der Maskenpflicht, Terminvereinbarung).

Landrat Thomas Eberth begründet die Maßnahmen: „Im Rahmen meiner Fürsorgepflicht ist es mir nach wie vor überaus wichtig, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Da die 3G-Regel nun entfällt, bleibt es in unseren Gebäuden bei der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowie bei der vorherigen Terminvereinbarung. So können sich alle – Belegschaft und Besuchende – so sicher wie aktuell möglich im Landratsamt und den Außenstellen aufhalten.“