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Projekt: Coaching von Bedarfsgemeinschaften 2022 (ESF+)

In Kombination mit dem Verwaltungsbudget Jobcenter
(Laufzeit : 01.09.2022 bis 31.08.2025)

Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales hat ein ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter des SGB II konzipiert. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) finanziert.

Menschen, die bislang weit vom Arbeitsmarkt entfernt waren, soll durch ein umfassendes und kontinuierliches Coaching ein Zugang in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die Betreuung kann auch Hausbesuche beinhalten. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angewandt. Das ganze familiäre Umfeld wird bei der Betreuung mit einbezogen. Dadurch soll bei Bedarf auch eine Verbesserung der Situation der in den Familien lebenden Kinder erreicht werden. Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sollen aufgezeigt werden.

Personen sollen durch das Coaching Hilfestellungen erhalten, sich selbst aus schwierigen Lagen zu befreien (Hilfe zur Selbsthilfe). Zielführend ist ebenfalls eine Hinführung an diverse Hilfsangebote der Netzwerkpartner und Freizeitangebote, die eine nachhaltige, selbstbestimmte, unabhängige und gesunde Lebensweise implementieren und stabilisieren sollen.

Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, Die Coachingtermine finden in den Räumlichkeiten des Jobcenters Landkreis Würzburg oder (bei Notwendigkeit) zu Hause statt.

Ziele des Coachings ist es, Vermittlungshemmnisse abzubauen und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Vermittelbarkeit soll verbessert und die Wiedereingliederungschancen sollen erhöht werden.       

Hilfsangebote in den Bereichen

  • Entwicklung von Berufsperspektiven
  • Erarbeitung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen
  • Aufbau von Tagesstrukturen über einen längeren Zeitraum
  • Hilfe bei Behördengängen/Antragstellungen
  • Hilfe bei der Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II
  • Alltagshilfen (z.B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Geld, Einkauf, Erscheinungsbild)
  • Beratung und Unterstützung aller Personen der Bedarfsgemeinschaft bei Problemlagen (ganzheitlicher Ansatz)
  • Hinführung der BG-Mitglieder in reguläre Förderinstrumente des SGB II, Unterstützung und Begleitung während der Fördermaßnahme
  • Hinführung zu den Hilfsangeboten der Netzwerkpartner wie z. B. Jugendamt, Beratungsstellen, Therapiestellen, Selbsthilfegruppen und Freizeitangebote
  • Unterbreitung von Vermittlungsangeboten
  • Sonstige notwendige Unterstützungen und Hilfen bei Bedarf

Dabei ist der Entwicklung und Förderung von Schlüsselqualifikationen für den beruflichen Alltag eine große Bedeutung beizumessen, um den/die Teilnehmer/in auf die wachsenden Anforderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten und zu begleiten. Es sollen persönliche, soziale, methodische und interkulturelle Kompetenzen gefördert werden.

Die Intensität des Coachings wird an die individuellen Bedarfe und die im Förderverlauf zunehmende Stabilisierung angepasst.

Vertrauensbildung/Sanktionsvermeidung

Es handelt sich um eine niederschwellige Aktivierungsmaßnahme ohne grundsätzlichen Sanktionscharakter. Sanktionen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Wichtig ist uns, ein vertrauensvolles Verhältnis zur betreuten Person aufzubauen. Es sollen gemeinsam mit dem Coach neue berufliche Perspektiven und Möglichkeiten auf einer Vertrauensbasis erarbeitet und umgesetzt werden.

Zeitrahmen des Coachings

Grundsätzlich können Zeitrahmen von 6 oder 12 Monaten festgelegt werden. Eine Verlängerung kann um 12 weitere Monate erfolgen.

Es sollen wöchentliche Coachingtermine von mindestens 30 Minuten stattfinden.

Förderfähiger Personenkreis

Ein- und Mehr-Personen-Bedarfsgemeinschaften mit leistungsberechtigten Personen nach § 7 SGB II, die der Unterstützung bedürfen. Eine Integrationswahrscheinlichkeit soll gegeben sein. Zur Betreuung gehören auch die Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft.

Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen

Die Bereitschaft zur Mitwirkung an den Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen ist Grundvoraussetzung für die Einleitung des BG-Coachings.

Datenschutz

Die Datenerhebung dient dem Nachweis der richtigen Verwendung der europäischen Fördergelder gegenüber der Europäischen Kommission. Die Berichtspflichten sind gesetzlich geregelt. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und c) der VO (EU) 2016/679 (Datenschutz Grundverordnung) in Verbindung mit Art. 17 VO (EU) Nr. 2021/1057 i.V.m. Art. 22 Abs. 3 Buchst. d, Ziff. ii) VO (EU) Nr. 2021/1060.

Fahrtkostenerstattung

Die Fahrtkosten zum BG-Coaching werden erstattet (Nachweispflicht).Die Fahrtkostenerstattung kann nur für die BG-Mitglieder erfolgen, die SGB II Leistungen erhalten.

Projektträger: Jobcenter Landkreis Würzburg

Durchführungsort: Jobcenter, Nürnberger Straße 47a, 97076 Würzburg

Ansprechpartner: 

Sie haben Interesse? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner im Jobcenter Landkreis Würzburg. Sie werden gerne beraten.