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Service für Arbeitgeber

Ihr Engagement freut uns. Daher möchten wir Sie gerne mit Dienstleistungen und finanziellen Hilfen unterstützen. Damit am Ende noch mehr unserer Kunden wieder in Lohn und Brot stehen.

  

Wichtiger Hinweis für Unternehmen, die Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen

Die Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine wurden um ein Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert. Mit dieser Verlängerung ging einher, dass die Ausländerbehörde keine neuen Aufenthaltstitel mit dem eingangs genannten Datum austellen muss oder kann.

Das bedeutet konkret: Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt.

Der genannte Personenkreis kann ohne eine Einzelfall-Verlängerung bis zum 04.03.2025 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland legal arbeiten und leben, obwohl die Aufenthaltskarte ein anderes Gültigkeitsdatum hat.

  

So unterstützt das Jobcenter Sie als Arbeitgeber

  • Hilfe bei der Suche bzw. Vermittlung eines Arbeitnehmers aus unserem Kundenkreis.
  • Möglichkeit der Probearbeit eines Kunden für bis zu zwei Wochen (ohne Entgelt).
  • Zahlung eines Eingliederungszuschusses bei der Einstellung und Beschäftigung eines Kunden, der zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsleistung noch nicht in vollem Umfang erbringen kann.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters freuen sich über Lob, nehmen Kritik ernst und sind dankbar für Anregungen.

     

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Förderung nach §16i SGB II

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