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Förderung nach §16e SGB II

„Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

Ermöglichen Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart, indem Sie

  • einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen für mindestens zwei Jahre bereitstellen und
  • die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer bei der Einarbeitung unterstützen.

Ziel ist eine nachhaltige Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Ihrem Unternehmen, auch im Anschluss an die Förderung.

Wir fördern

  • Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren.Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozentund im zweiten Jahr 50 Prozentdes regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
  • Übernahme von Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung(Coaching), die Ihre neue Mitarbeiterin bzw. Ihren neuen Mitarbeiter dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und Ihr Unternehmen zu integrieren. Bei Bedarf können auch Sie als Arbeitgeber unterstützt werden.
  • ganz oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung absolviert.

Voraussetzung ist die Einstellung von Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung), die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind.

Die Förderung richtet sich an alle Arbeitgeber, die Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in Teilzeit, für langzeitarbeitslose Menschen zur Verfügung stellen.

Das Jobcenter Landkreis Würzburg vermittelt Ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber und unterstützt Sie bei der Stellenbesetzung sowie der Beantragung der Förderleistung.

Sie haben Interesse?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie werden zu allen Fragen rund um die Beantragung, Förderung und das Beschäftigungsverhältnis gerne beraten.