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01.10.2018

Aufhebung des Abkochgebots für das Trinkwasser für weitere sieben Gemeinden

Nach den aktuellen Auswertungen der mikrobiologischen Proben sowie den vorliegenden Werten hinsichtlich des wirksamen Chlorgehaltes in den betroffenen Ortsnetzen am heutigen Montag, 1. Oktober 2018, wurde das Abkochgebot für folgende Gemeinden und Ortsteile aufgehoben:

  • Kist
  • Neubrunn mit Böttigheim
  • Roßbrunn und Mädelhofen
  • Thüngersheim
  • Uettingen

Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen für die Gemeinden

  • Eisingen,
  • Erlabrunn,
  • Helmstadt mit Holzkirchhausen (alle Landkreis Würzburg)
  • und Retzbach im Landkreis Main-Spessart.

Für heute Nachmittag werden neue Untersuchungsergebnisse erwartet. Das Abkochgebot für die noch betroffenen Gemeinden kann erst bei konstantem Vorliegen eines ausreichenden Chlorgehaltes sowie konstant unauffälligen mikrobiologischen Befunden aufgehoben werden.


Falls das Abkochgebot aufgehoben werden kann, wird dies unverzüglich über die Medien, die Homepage des Landkreises Würzburg (www.landkreis-wuerzburg.de) sowie die Homepage des Landkreises Main-Spessart    (www.main-spessart.de) und die Gemeindeverwaltungen an die betroffenen Verbraucher weitergegeben.