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18.09.2018

Aufhebung des Abkochgebots für das Trinkwasser in Zell am Main

Nach mehreren Nachbeprobungen des Trinkwassers in Zell am Main wurde ein ausreichender Chlornachweis im Trinkwasser-Ortsnetz von Zell am Main festgestellt.

Daher kann das Abkochgebot für Zell am Main ab sofort aufgehoben werden. Dennoch gilt zu beachten, dass das vorsorgliche Abkochgebot für die restlichen betroffenen Gemeinden im westlichen Landkreis Würzburg (Eisingen, Erlabrunn, Helmstadt mit Holzkirchhausen, Hettstadt, Höchberg, Kist, Leinach, Neubrunn mit Böttigheim, Thüngersheim, Uettingen, Waldbüttelbrunn mit Roßbrunn und Mädelhofen) weiterhin bestehen bleibt.

Das Trinkwasser aus dem Hochbehälter Zellingen wird nach wie vor gechlort. Die Chlorung ist für die Bevölkerung gesundheitlich unbedenklich.

Die Hotline des Gesundheitsamtes ist unter der Telefonnummer 0931 8003-5984 zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes (Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr) für Fragen erreichbar.