Seiteninhalt

Verpflichtungserklärung

Sie möchten Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum braucht? Dann erfahren Sie hier alles Wichtige:

Möchten Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, ist Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nötig. Sie können keine andere Person zur Abgabe der Erklärung beauftragen.

Zuständig ist die Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Liegt dieser im Landkreis Würzburg, so kommen Sie bitte nach entsprechender Terminvereinbarung zu uns in die Zeppelinstraße.

   

Verpflichtungserklärung vorab online einreichen

Die erforderlichen Angaben für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie vorab online eingeben, anschließend zusammen mit den nötigen Unterlagen an unsere Ausländerbehörde übermitteln und auch gleich online einen Termin vereinbaren.

Haben Sie die Angaben vollständig übermittelt, spart Ihnen das Zeit bei der späteren persönlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde. In der Regel können wir Ihnen dann auch schneller einen Termin anbieten.

Hier können Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben.

 

Terminvereinbarung ohne vorherige Übermittlung Ihrer Unterlagen

Wenn Sie Ihre Unterlagen vorab nicht elektronisch übermitteln, sondern erst zur persönlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde mitbringen möchten,

vereinbaren Sie bitte über diesen Link einen Termin und wählen Verpflichtungserklärung (manueller Antrag) aus.                   

                                   

Benötigte Unterlagen

Die folgenden Unterlagen bringen Sie bitte zum Termin mit:

  • einen gültigen Pass oder Personalausweis
  • einen Einkommensnachweis
    • bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern: die letzten sechs Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
    • bei Rentnerinnen/Rentnern: einen aktuellen Rentenbescheid
    • bei Selbstständigen/Freiberuflern: die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters
    • oder alternativ: ein Sparbuch mit Verpfändungsvermerk
      (pro erwachsener Person sind 3.012 Euro und je minderjähriger Person 1.506 Euro einzuzahlen)
  • dieses ausgefüllte und unterschriebene Merkblatt
  • eine gut leserliche Passkopie des Gastes

Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr von 29 Euro fällig.

  • Bitte bringen Sie die Gebühr von 29 Euro ebenfalls mit (bar oder in ec-Karte).

Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

Beispielhafte Einkommenstabelle

Ausreichendes durchschnittliches Nettoeinkommen* für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Kurzaufenthalt bis 90 Tage) je volljährigen Gast.

*Durchschnitt der letzten 6 Monatsgehälter netto

(beispielhaft bis Juli 2023) 1 Gast 2 Gäste 3 Gäste 4 Gäste
Alleinstehende Person 2050 2800 3500 4200
Ehepaar ohne Kinder oder
Alleinstehend + 1 Kind
2900 3900 4500 5000
Ehepaar + 1 Kind oder
Alleinstehend + 2 Kinder
3400 4300 4800 5400
Ehepaar + 2 Kinder oder
Alleinstehend + 3 Kinder
4100 4600 5100 5600
Ehepaar + 3 Kinder oder
Alleinstehend + 4 Kinder
4300 4900 5400 5900

 

Umfang der Verpflichtungserklärung

Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie folgende Verpflichtungen für Ihren Gast:

  • Sie bezahlen alle jene Lebenshaltungskosten Ihres Gastes, die sie oder er nicht selbst tragen kann.
  • Sie zahlen alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Gastes entstehen (zum Beispiel für die Wohnung des Gastes und für ihre/seine Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit).
  • Sie bezahlen alle Kosten, die entstehen, falls die Behörden den Gast in sein oder ihr Heimatland zurückschicken.
                                   

Empfehlung

Wir empfehlen für jeden Gast den Abschluss einer ausreichenden (Auslands-)Krankenversicherung für den geplanten Aufenthalt in Deutschland.

Weitere Informationen