Seiteninhalt

Verwaltung - Jobcenter: Leistungen für den Lebensunterhalt (FB 42)

Die Verwaltung des Jobcenters, der Fachbereich 42, gewährt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Infostelle berät Erstantragsteller, im Bedarfsfall erhalten diese entsprechende Leistungen.

Neben dem Leistungsrecht kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Unterhalt.

Sie sind hier richtig bei allen Fragen rund um das Bürgergeld.

Frau Lauer leitet diesen Fachbereich des Jobcenters.

  

Bearbeitungszeiten

Bei der Entscheidung über Bürgergeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch das von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachte Bürgergeld zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen.

Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

   

Anträge & Informationen

Sie suchen einen ganz bestimmten Antrag oder weiterführende Informationen rund um Beruf & Arbeit? In unserem Bürgerservice A bis Z finden Sie alle Dienstleistungen aus dem Jobcenter.

 

Häufige Fragen & unsere Antworten

Habe ich Anspruch auf Bürgergeld / Leistungen nach dem SGB II?

Bürger aus dem Landkreis Würzburg, die erwerbsfähig und mindestens 15 Jahre alt sind, können Bürgergeld erhalten, wenn sie nicht über ausreichende Mittel verfügen.

 

Warum habe ich keinen Anspruch auf Bürgergeld?

Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die die gesetzliche Altersgrenze von 65 bzw. 67 Jahren erreicht haben. In der Regel erhalten dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen keine Leistungen.

Daneben gibt es weitere gesetzlich vorgegebene Ausschlussgründe für verschiedene Personengruppen. Die genauen Voraussetzungen können Sie bei unserer Infostelle abklären lassen.

 

Wo kann ich Leistungen beantragen?

Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben, sprechen Sie bitte während der Öffnungszeiten bei unserer Infostelle vor (Details siehe Spalte rechts).

Dort erhalten Sie die notwendigen Vordrucke sowie Informationen zur Antragstellung und zu den von Ihnen benötigten Unterlagen. Bei der Infostelle können Sie nach Abschluss des Antragsverfahrens auch Ihre Unterlagen abgeben.

 

Welche Unterlagen benötige ich bei der Antragstellung?

Zur Beantragung von Leistungen benötigen Sie vor allem einen gültigen Ausweis.

Darüber hinaus sollten Sie (sofern vorhanden) einen aktuellen Einkommensnachweis (z. B. Gehaltsabrechnung) mitbringen.

Sofern Sie bereits von anderen Stellen Sozialleistungen erhalten, wie Bafög, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder ähnliches, legen Sie diesen Bescheid ebenfalls bei der erstmaligen Vorsprache mit vor.

 

Wie erreiche ich meinen Sachbearbeiter?

Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Sachbearbeiters erhalten Sie während Ihrer ersten Vorsprache in der Infostelle. Im weiteren Verlauf des Leistungsbezugs sind die Kontaktdaten jeweils im Briefkopf des Schriftverkehrs des Jobcenters enthalten.

Wir möchten uns die nötige Zeit für Sie nehmen. Bitte beachten Sie deshalb: Eine persönliche Beratung durch Ihre/n Sachbearbeiter/in ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Wie hoch sind die Mietobergrenzen im Landkreis Würzburg?

Die Mietobergrenzen im Landkreis Würzburg entnehmen Sie bitte diesem Dokument:

 

 

Auf einen Klick


Bildung & Teilhabe
© Andrey Kuzmin - Fotolia

Bildung & Teilhabe

 

 

zurück