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Industrie-Emissionen

Ein Teil der Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind, fallen unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (IE-RL). Sie sind dadurch sogenannte „IE-Anlagen“. Diese Anlagen sind daran zu erkennen, dass sie im Anhang der 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (4. BImSchV) mit „E“ gekennzeichnet sind. Es handelt sich um Anlagen mit besonderer Umweltrelevanz wie zum Beispiel Druckereien, große Tierhaltebetriebe, Kraftwerke oder Lager für gefährliche Abfälle.

Die IE-Anlagen im Landkreis Würzburg unterliegen, wie alle immissionsschutzrechtlich genehmigten Betriebe, einer regelmäßigen Überwachung durch die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Würzburg.

Zur Umsetzung dieser Regelungen wurde von der Regierung von Unterfranken ein Überwachungsplan für alle in Unterfranken betroffenen Anlagen erstellt. Auf dieser Grundlage hat das Landratsamt Würzburg für die Anlagen im Landkreis Würzburg ein entsprechendes Überwachungsprogramm erarbeitet (s.u.). 

In der zugehörigen Anlage 1 sind alle vom Landratsamt Würzburg zu überwachenden IE-Anlagen aufgeführt. Die Anlage 2 enthält das allgemeine Bewertungsschema, nach welchem der Turnus für die regelmäßige Anlagenüberwachung von IE-Anlagen ermittelt wird (Risikoeinstufung). Nach jeder turnusmäßigen Überwachung oder Anlassüberwachung ist ein Überwachungsbericht zu erstellen.
Im Landkreis Würzburg sind derzeit keine immissionsschutzrechtlich genehmigten IE-Anlagen mit abweichenden Überwachungsbehörden vorhanden.

Die nach der Überwachung der IE-Anlagen zu erstellenden Überwachungsberichte sind innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung im Internet zu veröffentlichen (vgl. § 52 a Abs. 5 BImSchG). Die jeweils aktuellen Überwachungsberichte finden Sie nach den Betreibern getrennt für die jeweilige Anlage untenstehend auf dieser Seite. Die Anlage 3 enthält das allgemeine Muster für die Überwachungsberichte. Anlage 4 listet die vorhandenen Anlagen im Landkreis Würzburg auf, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind.

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Überwachungsprogramm des Landratsamtes Würzburg für den Bereich Immissionsschutz

Öffentliche Bekanntmachungen in Verfahren

Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen in Genehmigungsverfahren (mit und ohne UVP) finden Sie für alle BImSchG-Verfahren, das heißt auch für diejenigen, die IE-Anlagen betreffen, gesammelt hier.

                  

   

IE-Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Würzburg

1. AMW Asphalt-Mischwerke Würzburg GmbH & Co.KG, Fuchsstadt

  • Maßgebliches BVT-Merkblatt: "Abfallbehandlungsanlagen (2018)"

3. Danone, Ochsenfurt

  • Maßgebliches BVT-Merkblatt "Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (2019"

5. Haaf Containerdienst-Transport GmbH, Kürnach

Haaf Containerdienst-Transport GmbH, Hs.Nr. 14, Kürnach

  • Maßgebliches BVT-Merkblatt: "Abfallbehandlungsanlagen (2018)"

Haaf Containerdienst-Transport GmbH, Hs.Nr. 5, Kürnach

  •  Maßgebliches BVT-Merkblatt: "Abfallbehandlungsanlagen (2018)"

Haaf Containerdienst-Transport GmbH, Hs.Nr. 9, Kürnach

  •  Maßgebliches BVT-Merkblatt: "Abfallbehandlungsanlagen (2018)"

6. Kraft Christian, Ochsenfurt

  •    Maßgebliches BVT-Merkblatt: "Intensivhaltung von Geflügel oder Schweinen (2017)"

  

8. MEGAL Mittel-Europäische-Gasleitungsgesellschaft mbH & Co.KG, Rimpar

9. Ruppert GmbH & Co.KG, Goßmannsdorf

  •  Maßgebliches BVT-Merkblatt: "Abfallbehandlungsanlagen (2018)"

  

12. Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg

  •  Maßgebliches BVT-Merkblatt: "Oberflächenbeh. unter Verw. von organ. Lösungsm. (2020)"

  

                     

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