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Technischer Umweltschutz

Der technische Umweltschutz befasst sich mit Verfahren, Methoden und Strategien zur Vermeidung und Verringerung von Umweltschäden. Grundlage für die Arbeit ist das Erfassen der umweltschädigenden Stoffe oder Geräuschemissionen.

 

Technische Experten im Einsatz

In immissionsschutzrechtlichen Verfahren, in Baugenehmigungsverfahren oder in der Bauleitplanung kommen die Umweltschutzingenieure zum Einsatz. Sie sind technische Experten für Luftschadstoffe, Lärm, Erschütterungen (beispielsweise bei Sprengungen in Steinbrüchen), elektromagnetische Felder oder auch Licht (zu Beispiel von Leuchtreklamen).

In den Verfahren ist ihre Stellungnahme aus technischer Sicht gefragt, sie fertigen beispielsweise Empfehlungen für Lärmgrenzwerte oder Abgasgrenzwerte an.

Auch die regelmäßige oder anlassbezogene Überwachung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen gehört zum Aufgabenfeld. Dafür vereinbaren unsere Ingenieure einen Vor-Ort-Termin beim betreffenden Unternehmen, schließlich lässt sich nur so ein Überblick verschaffen. 

Der technische Umweltschutz ist außerdem Ansprechpartner, wenn es um die Plausibilitätsprüfung von Messberichten geht.

 

Vorgaben im technischen Umweltschutz

Vorgaben, die den technischen Umweltschutz betreffen, sind unter anderem in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) enthalten.

Ein Beispiel: Die zulässigen Lärmgrenzwerte nach der TA Lärm variieren tagsüber je nach Nutzung des Gebietes:
In einem reinen Wohngebiet darf die Lautstärke 50 dB(A) nicht übersteigen, in einem allgemeinen Wohngebiet 55 dB(A) und in einem Gewerbegebiet 65 dB(A).

 

 

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