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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Kurzbeschreibung

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Beschreibung

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Zuständigkeiten

Zuständigkeiten

  • Bei allgemeinen Anfragen zur Grundstücksverwaltung wenden Sie sich bitte an die Hochbau- Grundstücks- und Schulverwaltung (ZFB 5).
  • Für Fragen und Anliegen rund um den Naturschutzaspekt in der Grundstücksverwaltung steht Ihnen der Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege zur Verfügung (FB 51).
  • Dem Thema Kreisstraßen widmet sich der Zentrale Fachbereich Finanzen und Controlling (ZFB 2).

 

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 19.06.2023

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