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Ärzte und Psychotherapeuten im ländlichen Raum; Beantragung der Landarztprämie
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern gewährt Ärztinnen und Ärzten bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Medizinischen Versorgungszentren eine Landarztprämie für die Niederlassung im ländlichen Raum.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 11.02.2021
Stand: 11.02.2021