Überbrückungshilfe und außerordentliche Wirtschaftshilfe; Beantragung
Redaktionell verantwortlich
Stand: 30.12.2020
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe unter "Weiterführende Links") und auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (siehe unter "Weiterführende Links").
Hinweise
Hotline für Überbrückungshilfe der IHK München und Oberbayern:
- Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr
- Telefon: 089 5116-1111
Online Verfahren
- Überbrückungshilfe online - Beantragung durch prüfende Dritte
Ein Antrag auf Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe kann ausschließlich in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes gestellt werden (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die Nutzung dieses Antrags ist nur möglich für: eingetragene Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
- Überbrückungshilfe online - Direktantrag für Soloselbständige
Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,00 Euro beantragen.
Weiterführende Links
- Überbrückungshilfe Corona
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie - Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie - Überbrückungshilfe – alle Informationen im Überblick
Informationen der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern - Bayerische Lockdown-Hilfe (Oktoberhilfe)
- Coronahilfen der Bundesregierung