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Überwachungsbedürftige Anlagen; Meldung eines festgestellten Mangels
Kurzbeschreibung
Eine zugelassene Überwachungsstelle muss bei einem gefährlichen oder sicherheitserheblichen Mangel die zuständige Behörde benachrichtigen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 07.11.2025
Stand: 07.11.2025