Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Voraussetzungen
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Erforderliche Unterlagen
die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Antrag und Merkblatt
- Der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung steht zum Herunterladen bereit.
- Einzelheiten zum Antrag und zu den erforderlichen Unterlagen haben wir in diesem Merkblatt zusammengefasst.
Hinweise zur Antragstellung
- Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen. Über die E-Mail-Adresse wohnungseigentum@lra-wue.bayern.de oder auf dem Postweg nehmen wir Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen entgegen.
- Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
- Wenn Sie eine Erstbesprechung der Unterlagen wünschen, können Sie die Unterlagen auch vorbeibringen. Vereinbaren Sie dazu aber bitte einen Termin (gerne per E-Mail).
- Die Abgeschlossenheitsbescheinigung senden wir Ihnen per Post zu. Wünschen Sie die Unterlagen persönlich abzuholen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir dafür einen Termin vereinbaren können.
- Bei Fragen rufen Sie gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.
Kontakt und Information
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
Stand: 07.12.2023