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Abstammungssachen; Informationen zum Verfahren
Kurzbeschreibung
Für Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder die Anfechtung der Vaterschaft betreffen (Abstammungssachen), ist das Amtsgericht-Familiengericht zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 31.05.2020
Stand: 31.05.2020