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Afrikanische Schweinepest; Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb
Kurzbeschreibung
Wenn Sie bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ein Schwein aus den Sperrzonen schlachten, zerlegen und verarbeiten oder das Fleisch und Fleischerzeugnisse lagern möchten, müssen Sie die Benennung des Betriebs beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024
Stand: 03.01.2024