Seiteninhalt
Ambulant betreute Wohngemeinschaften; Beantragung einer Förderung von neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zum Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene (Anschubfinanzierung).
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 17.04.2019
Stand: 17.04.2019
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einzureichen. Das ZBFS prüft und entscheidet über den Antrag.
Hinweise
Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen wurden. Vor Abschluss des Antragsverfahrens dürfen daher keine Verträge (z. B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) geschlossen werden.