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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
Kurzbeschreibung
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder nachziehen lassen. Der Familiennachzug ist selbstverständlich auch für Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder von Deutschen möglich.
Ehegatten/Lebenspartner oder minderjährige Kinder von EU-Bürgern mit einem Freizügigkeitsrecht können ebenso in Deutschland leben und arbeiten.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 03.09.2020
Stand: 03.09.2020
Kosten
Neben eventuellen Kosten für ein Visum:
- Erteilung: 100 Euro
- Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96 Euro
- Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93 Euro