Seiteninhalt
Ausbildungsverkehr; Beantragung von Ausgleichsleistungen
Kurzbeschreibung
Nach dem Personenbeförderungsgesetz wird Verkehrsunternehmen, die an Schüler, Studenten und Auszubildende Zeitfahrausweise im öffentlichen Linienverkehr ausgeben, auf Antrag ein Ausgleich gewährt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 25.08.2020
Stand: 25.08.2020
Verfahrensablauf
Die Regierungen sind für das Verfahren zuständig. Der Ausgleichsantrag ist schriftlich zu stellen.