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Baurecht; Beratung und Erstellung von Stellungnahmen
Kurzbeschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörden beantworten baurechtliche und erschließungsrechtliche Fragen und erstellen Stellungnahmen.
Beschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörden beraten die Bürger im Bereich des Bau- und Erschließungsrechts und nehmen (neben anderen Behörden) im Rahmen von Bauleitplanverfahren und zahlreichen anderen (Genehmigungs-) Verfahren Stellung.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 14.04.2020
Stand: 14.04.2020