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Behinderung; Beantragung von Hilfen für die Unterbringung in Langzeiteinrichtungen und Heimen
Kurzbeschreibung
Die Bezirke übernehmen die Kosten für die Unterbringung von Menschen mit Behinderung, soweit diese nicht durch Eigenmittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sind.
Redaktionell verantwortlich
Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)
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