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Betreuungswesen; Vollzugshilfe
Kurzbeschreibung
Die Vollzugshilfe für das Amtsgericht in Betreuungsangelegenheiten gehört zu den Pflichtaufgaben der Betreuungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.10.2024
Stand: 29.10.2024