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Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Sachkundeprüfung
Kurzbeschreibung
Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.
Redaktionell verantwortlich
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)
Stand: 02.02.2024
Stand: 02.02.2024