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Dienstunfähigkeit; Beantragung der Untersuchung zur Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit für Beamtinnen/Beamte des Freistaates Bayern

Kurzbeschreibung

Die Überprüfung der dauernden Dienstunfähigkeit einer Beamtin/eines Beamten des Freistaates Bayern erfolgt in den Medizinischen Untersuchungsstellen (MUS) der Regierungen in den Sachgebieten Gesundheit.

Beschreibung

Medizinische Gutachten und Zeugnisse zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit können u.a. Folgendes beinhalten:

  • Prüfung, ob die Beamtin/der Beamte gesundheitlich in vollem Umfang dauerhaft zur Erfüllung ihrer/seiner Dienstpflichten in der Lage ist
  • Empfehlung von medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen, wenn diese noch nicht ausgeschöpft sind
  • Darlegung gesundheitsbezogener Leistungseinschränkungen (positives und negatives Leistungsbild), bzw. Funktionseinschränkungen und die Prognose über die voraussichtliche Dauer

Der/Die Dienstvorgesetzte entscheidet über das Vorliegen:

  • der Dienstfähigkeit
  • der dauernden Dienstunfähigkeit

Die Ernennungsbehörde entscheidet über das Vorliegen:

  • einer begrenzten Dienstfähigkeit/Teildienstfähigkeit
  • anderweitiger Verwendungsmöglichkeiten
  • einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung
  • der Voraussetzungen für die Anordnung medizinischer bzw. therapeutischer Maßnahmen

Voraussetzungen

Die Überprüfung auf das Vorliegen einer dauernden Dienstunfähigkeit oder einer begrenzten Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern erfolgt auf Antrag des Dienstvorgesetzten oder auf eigenen formlosen Antrag der Beamtin/des Beamten bei der zuständigen Personalstelle.

Verfahrensablauf

Der Untersuchungsauftrag wird von der zuständigen Personalstelle schriftlich an die Medizinische Untersuchungsstelle der jeweilig zuständigen Bezirksregierung erteilt. Von dieser werden die Beamtinnen und Beamten schriftlich zur amtsärztlichen Untersuchung geladen.

Fristen

Der/Die Dienstvorgesetzte soll, wenn aus ihrer/seiner Sicht Anhaltspunkte für eine dauernde Dienstunfähigkeit der Beamtin/des Beamten gegeben sind, spätestens aber nach einem zusammenhängenden Zeitraum krankheitsbedingter Fehlzeiten von drei Monaten ein Zeugnis der Gesundheitsverwaltung („amtsärztliches Zeugnis“) über das mögliche Vorliegen einer dauernden Dienstunfähigkeit der Beamtin/des Beamten einholen.

Bearbeitungsdauer

Im Regelfall findet die medizinische Untersuchung innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Erteilung des Untersuchungsauftrages statt.

Erforderliche Unterlagen

Die Medizinische Untersuchungsstelle fordert nach Erhalt des Untersuchungsauftrags direkt bei der Beamtin/dem Beamten Unterlagen an (insbesondere Beurteilungsgrundlage, Arztbriefe/Klinikbefunde).

Formulare

Medizinische Untersuchung - Beurteilungsgrundlage
Von der zu untersuchenden Person erst nach Aufforderung der medizinischen Untersuchungsstelle auszufüllen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Der/Die Dienstvorgesetzte trifft die Entscheidung über die Feststellung der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit auf der Grundlage des amtsärztlichen Zeugnisses. Die Beamtin/der Beamte kann gegen diese Entscheidung Widerspruch oder Klage erheben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 25.03.2026