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Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
Kurzbeschreibung
Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber ist dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung auszustellen. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 27.01.2022
Stand: 27.01.2022