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Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
Kurzbeschreibung
Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.08.2024
Stand: 14.08.2024