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Fachkraft der Sozialmedizin; Bewerbung um einen Weiterbildungsplatz
Kurzbeschreibung
In Bayern sind im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Fachkräfte der Sozialmedizin sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit ihnen Aufgaben des ÖGD übertragen sind, tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen zuständig und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt die jeweilige Stadtverwaltung.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 27.09.2021
Stand: 27.09.2021