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Fahreignungsregister; Auskunft über Punktestand
Kurzbeschreibung
Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Der Betroffene kann beim Kraftfahrt-Bundesamt schriftlich, elektronisch oder persönlich eine Auskunft über den Punktestand beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 07.05.2020
Stand: 07.05.2020